Qualität und Sicherheit

RAL-RG 614-Gütesicherung für
Lager- und Betriebseinrichtungen:
Qualität und Sicherheit, die überzeugt


Es gibt sicher keinen Hersteller, der behauptete, seine Erzeugnisse seien nicht von Qualität oder genügten gewissen Sicherheitsanforderungen nicht. Qualität und Sicherheit sind vage Begriffe, und so ist es folgerichtig und sinnvoll, diese Begriffe zu standardisieren und mit nachprüfbaren Inhalten zu füllen.    Die Hersteller von Lager- und Betriebseinrichtungen stellen sich schon seit Jahren diesen Herausforderungen und legen anerkannte Qualitätsanforderungen an ihre Erzeugnisse fest, und zwar als allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Lager- und Betriebseinrichtungen (RAL-RG 614) speziell für folgende Erzeugnisgruppen:

• Fachbodenregale (RAL-RG 614/1)
• Palettenregale (RAL-RG 614/2)
• Mehrgeschossige Regalanlagen (RAL-RG 614/3)
• Verfahrbare Regale und Schränke (RAL-RG 614/4)
• Kragarmregaleinrichtungen (RAL-RG 614/5)
• Kleiderschränke aus Stahl (RAL-RG 614/6)
• Schiebetür- und Flügelschränke aus Stahl (RAL-RG 614/7)
• Schubladenschränke aus Stahl (RAL-RG 614/8)
• Gelochte Systemprofile aus Stahl (RAL-RG 614/613)

Das RAL-Gütezeichen sagt etwas über die Qualität des Produktes aus. Nur wer sich als Hersteller den detaillierten Güte- und Prüfbestimmungen unterwirft, darf seine Produkte mit dem Gütezeichen kennzeichnen und mit ihm werben. Der Kunde kann dabei sicher sein, ein Produkt zu erhalten, das dem Stand der Technik entspricht und qualitativ hohen Ansprüchen genügt. Firmen, die das Gütesiegel führen, unterliegen einer laufenden Überwachung ihrer Fertigung durch ein neutrales Institut, z.B. das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA-NRW), in Dortmund. Auf diese Weise ist die behauptete Qualität eines Erzeugnisses gegenüber dem Kunden auch nachweisbar und plausibel zu machen. Der Kunde kann darauf vertrauen, dass die neutrale Überwachung zweimal im Jahr stattfindet und dabei bspw. Aufbau- und Bedienungsanleitungen, Werkszeugnisse und Schweißerzeugnisse vorgelegt werden. Darüber hinaus werden Materialproben entnommen und überprüft.

Die Gütegemeinschaft Lager- und Betriebseinrichtungen ist aus dem Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen, dem gegenwärtig 30 Unternehmen angehören, heraus gegründet worden, da man die Notwendigkeit sah, sich mit der Problematik des vagen Qualitätsbegriffs auseinanderzusetzen. Gerade, wenn es um Sicherheit und Belastbarkeit geht, verlangen die Kunden heute zuverlässige Produkte. Bei einigen Regaltypen wird das Gütezeichen zu über 90 % aller Ausschreibungen gefordert, vor allem, wenn es sich um Öffentliche Ausschreibungen handelt. Das Gütezeichen ist für den Hersteller aber nicht nur ein Verkaufsargument, sondern unterstützt auch die Position in Haftungsfällen. Wer nachweisen kann, nach den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-RG 614 gefertigt zu haben, hat grundsätzlich bessere Karten vor Gericht. Der Stand der Technik, der in Haftungsprozessen eine große Rolle spielt, wird durch die regelmäßig fortentwickelten Güte- und Prüfbestimmungen mit geprägt, was erheblich zur Entlastung eines Herstellers in einem Gewährleistungs- oder Produkthaftungsprozess beitragen kann. Betont werden muss jedoch, dass die RAL-Gütesicherung der QM-Zertifizierung nach DIN ISO 9000 ff weiterhin im voraus ist, da die RAL-Gütesicherung das konkrete Produkt und seine Fertigung überprüft und eine direkte Aussage über die Produktqualität ermöglicht.



Gütegemeinschaft Lager- und Betriebseinrichtungen e.V.  |  Hochstraße 113  |  58095 Hagen  |  Telefon: +49 (0)2331 2008-0  |  Telefax: +49 (0)2331 2008-40  |  E-Mail: info@ral-rg614.de